Zur Vergrämung von Krähen werden je nach Situation ein oder mehrere Vergrämungsmittel in Kombination eingesetzt.
Sie bekommen von uns eine fundierte, funktionierende Lösung Ihrer Krähenprobleme,
rufen Sie uns an: Telefon 04527 9739050 oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Bitte beachten Sie: Saatkrähen (und ihre Nester) stehen seit 1980 unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung und dürfen nur mit behördlicher Genehmigung außerhalb der Brutzeit vergrämt werden! Der rechtzeitige Beginn einer Maßnahme, idealerweise bereits im Februar, ist wichtig für den Erfolg.
§ 45 Ausnahmen im Bundesnaturschutzgesetz
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Verboten
des § 44 zulassen
1. zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger ernster gemeinwirtschaftlicher Schäden,
2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt,
3. für Zwecke der Forschung, Lehre oder Wiederansiedlung oder diesen Zweck dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,
4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen
Auswirkungen auf die Umwelt oder
5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.
Eine Ausnahme, z. B. bei Schulen, Krankenhäusern oder Kindergärten, darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.
Laut den Angaben des LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes SH) brüteten in 2012 rund 26.000 Paare Saatkrähen in rund 120 Kolonien in Schleswig-Holstein. Seit dem Schutz der Saatkrähen sind die Bestände stabil.
Bei einem geschätzten Bestand von 56.000 Brutpaaren in Deutschland kann man von einem Brutschwerpunkt im Norden sprechen.
Durch die Umverteilung der Bruten von 75% der Bruten auf dem Land in 1954 nach 75% der Bruten in der Stadt heutzutage, haben die Probleme durch brütende Saatkrähen in Städten zugenommen und recht kontroverse Diskussionen ausgelöst.
Wir befürworten eine sanfte Krähenvergrämung mit Augenmaß, auch um eine Saatkrähenkonlonie dabei nicht über das ganze Stadtgebiet zu verteilen.