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- Il Centro Mailand | Ornitec Bird Control
Das Il Centro bei Mailand mit 小島 Bird Free geschützt Das im April 2016 eröffnete Il Centro bei Mailand ist das größte Einkaufszentrum Italiens mit 200 Geschäften und 25 Restaurants Die Gebäude wurden architektonisch von den alten lombardischen Höfen und der Villa Valera inspiriert. Die durchgehenden Holz-Glas-Fassaden sind sehr attraktiv gestaltet, jedoch bietet die Struktur viele geschützte Bereiche und ideale Nischen für Tauben. Noch bevor der Bau abgeschlossen war, hatten sich Tauben in geschützten Teilen des Gebäudes niedergelassen, was zu einer unschönen Verschmutzung an etlichen Glasfassaden führte. Direkt im Dezember 2015 wurden an allen versteckten Bereichen und Nischen 9.000 小島 Bird Free Schälchen installiert. Eine Inspektion im Februar 2020 zeigte, dass der Standort weiterhin frei von Tauben ist. Bei der Kontrolle im September 2023 wurden alle Bird Free Bereiche inspiziert. Während dieser Zeit wurde keine einzige Taube beobachtet, sogar in den Cafés, wo sich normalerweise Tauben aufhalte würden. Auch siebeneinhalb Jahre nach dem Einsatz von Bird Free bleiben die Glasfassaden sauber.
- OTES mini | Ornitec Bird Control
OTES mini Elektrosystem Dieses Hochspannungs-Impulssystem gewährleistet als eines der kleinsten Systeme auf dem Markt eine zuverlässige und dauerhafte Abwehr von Vögeln. An Attiken, Simsen, Figuren, Statuen und anderen Oberflächen schützt das OTES mini nahezu unsichtbar vor Tauben und anderen Kleinvögeln. Ähnlich wie bei elektrischen Weidezäunen erhalten Vögel bei Kontakt mit den Drähten einen ungefährlichen, jedoch unangenehmen Stromimpuls mit minimaler Stromstärke. Unser Hochspannungs-Elektrosystem zur Vogelabwehr zeichnet sich durch seine Anpassungsfähigkeit und minimale Größe aus. Wie jedes unserer Elektrosysteme ist es aus hochwertigen und langlebigen Materialien gefertigt. Vorteile: Das OTES mini zeichnet sich durch seine Anpassungsfähigkeit aus. Das 16 mm hohe System eignet sich für alle Oberflächen, auch für die schmalsten Simse und Strukturen . Die A bmessungen der Isolatoren sind: 23 x 20 x 16 mm (L x B x H) Auch für schmale Vorsprünge ist das System OTES mini bestens geeignet. Damit lassen sich unauffällig Zwischenräume, wie zwischen zwei Fenstersimsen, überbrücken. Es ist sehr flexibel und in alle Richtungen biegbar, ideal für kurvige Oberflächen oder Skulpturen. Montagebeispiele filigran und nahezu unsichtbar
- Regierungspräsidium | Ornitec Bird Control
Regierungspräsidium Darmstadt Das Regierungspräsidium Südhessen am Luisenplatz in Darmstadt, ein historisches Gebäude, das den Zweiten Weltkrieg überstanden hat, wurde zwischen 2018 und 2020 bei laufendem Betrieb umfassend saniert. Unser Konzept, mit acht kombinierten Maßnahmen des Gebäude inklusive der Dächer nahezu unsichtbar zu schützen, wurde im Zeitraum von gut zwei Jahren am gesamten Gebäudekomplex umgesetzt. Dabei wurden 2400 Quadratmeter Schieferdach erneuert, neuer Kalkputz aufgetragen, rund 600 Sandsteinelemente ausgebessert und ein umfangreiches System zur Taubenabwehr installiert. Zur Abwehr der Vögel wurden die Dachkanten, Schneefanggitter, Dachrinnen und Dachgauben mit verschiedenen Elektrosystemen ausgestattet. Die Fassaden wurden durch Schalldruckgeräte geschützt, während für kleinere Strukturen wie Gesimse, Statuen, Balustraden und Leuchten das Mittel "Bird Free" verwendet wurde. Diese Maßnahmen wurden sowohl an den Außenfassaden als auch im Innenhof umgesetzt und sind nahezu unsichtbar.
- OTES Top | Ornitec Bird Control
OTES Top Elektrosystem Das neue OTES Top Hochspannungs-Impulssystem verhindert zuverlässig und nachhaltig, dass sich Tauben, Krähen oder Möwen auf Dachkanten, Simsen und ähnlichen Strukturen an Gebäuden niederlassen. Bei dem Kontakt mit den spannungsführenden Leitern, erhalten Vögel einen Stromimpuls, der ähnlich einem Weidezaun durch eine hohe elektrische Spannung von ca. 2.000 Volt, aber nur eine minimale Leistung von maximal 0,5 Joule charakterisiert ist. Der Abstand der Isolatoren untereinander beträgt 33 cm. Pro Meter werden 3 Isolatoren eingesetzt. An den Endstücken, Verzweigungen oder an elektrischen Anschlüssen sind eventuell zusätzliche Isolatoren zu montieren. Das OTES Top zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus: Transparente Isolatoren aus Polycarbonat , UV-stabil, sehr langlebig und kaum sichtbar. Die Leiter bestehen aus 3 mm starken, runden Edelstahlstäben aus salzwasserbeständigem Edelstahl 1.4401 / AISI 316/ V4A. Die Stäbe werden untereinander mit Schraubhülsen verbunden; eine wesentlich stabilere und zuverlässigere Verbindung im Vergleich zu den herkömmlichen, einfachen Systemen, die lediglich Federn zur Verbindung der Stäbe vorsehen. Klemmhülsen ermöglichen technisch zuverlässige und ästhetisch ansprechende Verzweigungen. Der elektrische Anschluss wird ebenfalls durch Schraubverbindungen hergestellt. Sind größere Tiefen zu schützen, werden mehrere Systeme hintereinander montiert. Das System kann durch zusätzliche Polycarbonatblöcke auch auf Stehfalzdächern montiert werden. Montagebeispiele sehr hochwertig und kaum sichtbar
- Tauben | Ornitec Bird Control
Stadttauben verursachen Verschmutzungen und Gebäudeschäden. ORNITEC bietet individuelle Lösungen zur effektiven Taubenabwehr – von Beratung bis Montage. Schützen Sie Gebäude, Unternehmen und öffentliche Bereiche nachhaltig und kostengünstig vor Taubenbefall. Stadttauben und Wildtauben Probleme mit Stadttauben: Verwilderte Haustauben bevölkern in großer Zahl unsere Städte. Öffentliche Gebäude, Wohnhäuser, historische Gebäude, Denkmäler, Mauervorsprünge und Fenstersimse sind beliebte Treffpunkte und Nistplätze großer Taubenpopulationen. Stadttauben verursachen eine Vielzahl von Sachschäden an Gebäuden. Taubenkot setzt Häusern, Dächern und Fassaden zu. Nistmaterial verstopft Regenabläufe und kann zu erheblichen Wasserschäden an Gebäuden führen. Taubenverunreinigungen verursachen jährlich Schäden an Gebäuden in Millionenhöhe. In zahlreichen Unternehmen sind Tauben Ursache für Schäden und Hygieneprobleme. Ein intensiver Taubenbefall kann zu Umsatzeinbußen und Imageverlust führen. Lagerbestände und offene Produktionsbereiche werden verschmutzt. Technische Anlagen können durch Vogelkot beschädigt werden, was erhebliche Wartungs- und Ausfallkosten verursacht. Die Beseitigung von Taubenkot führt zu beträchtlichen Reinigungs- und Reparaturkosten. Verwilderte Stadttauben / Haustauben (Columba domestica) treten weltweit ganzjährig überall dort auf, wo sich Menschen aufhalten. Ursprünglich handelte es sich bei diesen Vögeln um Felsen- bzw. Höhlenbrüter. Da Tauben schwarmbildende Vögel sind, treten sie selten als Einzeltiere auf. Die größte Belästigung durch Tauben ist die Verunreinigung durch Taubenkot. Eine einzelne Taube produziert innerhalb eines Jahres ca. 10 bis 15 kg Kot. Zur Unterscheidung zu den Stadttauben zeigen wir auch die geschützten Wildtaubenarten (G) Stadttaube (columba domestica) Körperlänge: bis 34 cm, Gestalt: Wie Felsentaube, Gewicht: 300 g - 400 g, Stadttauben legen pro Gelege 2 Eier, 2 bis 8 Brutperioden pro Jahr. Gefieder: Sehr variabel, Ernährung: Körner, Samen. Tauben treten in vielen Farbvarianten wie braun, weiß oder gefleckt auf. Stadttauben haben eine feste Bindung an ihren Geburtsort. Sie nisten nicht auf Bäumen, ihre Nester sind schlicht. Sie benötigen Vorbauten und überdachte Bereiche zum Schutz ihrer Brut. Stadttauben werden häufig nur 2-3 Jahre alt. Felsentaube (Columba livia) (G) Kopf und Hals sind dunkelgrau mit dem typischen, türkisfarbenen Schimmer, die Oberseite ist hellgrau mit zwei dunklen Streifen auf den Flügeln. Die Unterseite der Flügel ist weiß. Sie ist die Stammform der Haus- und Stadttaube. Sie hat nur 1 bis 2 Bruten im Jahr mit 2 Eiern. Das Nest besteht aus Gräsern und Zweigen, sie nistet in Felsennischen und Hohlräumen und ernährt sich von Samen, Getreide und Pflanzen. Ihr Lebensraum ist der Mittelmeerraum, bis zum Kaspischen Meer, Schottland, Irland, Shetland- und die Färöer-Inseln. Ringeltaube (Columba palumbus) (G) Die größte Taube Europas ist ein Zugvogel mit einheitlich grauer Oberseite und auffälligen weißen Halsseitenflecken. Ein typischer Waldbewohner. Größe: 42 cm, Flügelspannweite: 78 cm, Gewicht: 580 g Brutzeit: April bis August, Bruten 2 bis 3 im Jahr. Die Jungen werden von beiden Eltern zuerst mit Kropfmilch gefüttert. Jungvögel ohne weißen Halsfleck. Jedes Jahr im Herbst ziehen Hundert Tausende Ringeltauben in den Süden. Sie entwickelt sich aber bei uns zum Standvogel. Lebenserwartung bis 15 Jahre. Hohltaube (Columba oenas) (G) Die Hohltaube ist eine Vogelart aus der Familie der Feldtauben. Sie gehört zu den fünf Taubenarten, die in Mitteleuropa vorkommen. Körperlänge von 28–32 cm, Flügelspannweite von 60–66 cm. Die Hohltaube ist etwa so groß wie die Stadttaube. Männchen wiegen 300 g, Weibchen 270 g. Das Gefieder ist blaugrau, ohne weiße Gefiederpartien an Bürzel oder Flügel. Die Halsseiten sind glänzend grün und die Brust blass orange. Sie brütet 2 Eier in Baumhöhlen. Türkentaube (Streptopelia decaocto) (G) Sie stammt aus Asien und breitete sich über ganz Europa aus. Größe: 31 bis 33 cm, etwa so wie die Stadttaube. Sie ist jedoch leichter und länger und wirkt dadurch zierlicher. Flügelspannweite: 47 bis 55 cm, Gewicht: 150 bis 200 Gramm. Sie lebt in Gärten und Parks und bevorzugt Nadelbäume. Das Nest mit 1 bis 2 Eiern wird hoch im Baum gebaut. Turteltaube (Streptopelia turtur) (G) Vogel des Jahres 2020: Die Turteltaube, Körperlänge bis 29 Zentimetern, Gewicht 160 g. Das Weibchen ist kleiner. Brut: Mai bis August, 2 Eier, nur eine Brut im Jahr. Turteltauben sind Langstreckenzieher. Sie überwintern im Mittelmeerraum und Afrika. Turteltauben gelten als Symbol des Glücks und der Liebe.
- Bird Control Laser | Ornitec Bird Control
Bird Control Laser moderne Lasertechnologie zur Vogelabwehr AVIX Autonomic Mark II der stationäre Laser für große Flächen Wie funktioniert die Laser-Vogelabwehr? Die Laser-Vogelabwehr basiert auf einem Prinzip, das von der Natur inspiriert ist. Vögel haben einen ausgezeichneten Sehsinn und sie nehmen Laserlicht im grünen Spektrum als physisches Objekt wahr. Wenn der Laserstrahl sich auf die Vögel zubewegt, löst er ihren natürlichen Fluchtinstinkt aus. Die Vögel erkennen den Laserstrahl als Annäherung einer Gefahr und suchen einen sicheren Ort zum Landen. Der AVIX Autonomic Mark II projiziert automatisch ein grünes Laserlicht, das Tauben und viele andere Schadvögel sofort vertreibt. Die Bewegung des Lasers ist nie vorhersehbar, so dass sich die Vögel nicht daran gewöhnen können. Das System lässt sich über eine benutzerfreundliche App einfach programmieren und überwachen. Bei konsequentem Einsatz des Lasers werden Vögel das Gebiet nach einiger Zeit als unsicher einstufen und nicht mehr zurückkehren. Handgeführte Präzisionslaser für die Vogelvergrämung Agrilaser Handheld 500: Hohe Leistung für weite Distanzen auch bei Tageslicht. Agrilaser Handheld 100: Für kürzere Distanzen, auch in Gebäuden oder Hallen sehr gut einsetzbar. Um die Handhabung über große Entfernungen genauer und sicherer zu machen, sind die Agrilaser Handheld mit einem Rotpunktvisier ausgestattet. Das Visier ermöglicht es dem Bird Controller, den Handheld genau auf das gewünschte Ziel auszurichten, bevor er den Laser aktiviert. AVIX Indoor NEU! Die zukunftsweisende Lösung für vogelfreie Innenräume . Steigern Sie Ihre Effizienz, verbessern Sie die Hygiene und schützen Sie Ihre Produktion mit modernster Lasertechnologie. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung und erfahren Sie, wie AVIX Indoor Ihr Unternehmen revolutionieren kann! Innovative Features: • Intelligente Bewegungsmuster: Maßgeschneidert für Ihren Raum • Frei programmierbare Zeitfenster • Steuerung per WLAN und benutzerfreundliche Webschnittstelle Optimale Leistung: • Maximale Reichweite: bis zu 150 Meter in optimalen Bedingungen • Empfohlene effektive Reichweite: 100 Meter für typische Anwendungen • Leistung abhängig von Lichtbedingungen und Gebäudestruktur Einfache Installation und Bedienung: • Schnelle Wandmontage mit mitgelieferter Montageplatte • Intuitive Konfiguration über eigenes WLAN und Webinterface • Automatische Berechnung optimaler Lasermuster Einsatzbeispiele Dachflächenschutz vor Möwen, Krähen u.a. Schutz von großen PV-Flächen vor Nestern und Vogelkot. Verhinderung von Schäden in der Dachhaut Kein Vogelkot auf abgestellten Fahrzeugen Saubere Sitzreihen in Sportarenen Einsatz Indoor und Outdoor möglich Sicherheit Der World Wildlife Fund (WWF) würdigt die Lasertechnologie der Bird Control Group als innovativ, wirkungsvoll und tierschonend. Hunderte dieser Lösungen werden erfolgreich bei Kunden in den Sektoren Luftfahrt, Landwirtschaft, Industrie, Öl und Gas, Freizeit und Immobilien eingesetzt. In in mehr als 70 Ländern weltweit. Laser speziell für die Vogelabwehr entwickelt Die Laser sind benutzerfreundlich Sie sind outdoor und indoor einsetzbar Sie liefern schnelle und dauerhafte Ergebnisse Sie sind tier- und umweltfreundlich Zur Vergrämung der meisten Vogelarten geeignet 24/7 Betrieb Die Laser von Bird Control Group lösen Konflikte zwischen Vögeln und menschlichen Aktivitäten auf nachhaltige, innovative und sichere Weise. Die Laser-Vogelabwehrsysteme haben sich unter unterschiedlichen Wetterbedingungen und Einsatzmöglichkeiten bewährt. Um eine möglichst hohe Wirkung durch den Einsatz der Agrilaser zu erzielen, ohne dabei die Arbeitssicherheit zu vernachlässigen, ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Vogelproblem durc h den Einsatz der Agrilaser gelöst werden kann, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns unter: Telefon 045 27 / 973 90 50 oder über das Kontaktformular Ab Laserklasse 3 ist der Verkauf nur an gewerbliche Kunden erlaubt. Der Betrieb von Lasern der Klassen 3 und 4 darf nur in Verbindung mit einem ausgebildeten Laserschutzbeauftragten (betriebsintern oder extern) erfolgen. Laser für den Einsatz im privaten Umfeld bieten wir nicht an.
- Rathaus Sonneberg | Ornitec Bird Control
Rathaus Sonneberg 小島 Bird Free 小島Bird Free an der Schmuckfassade des Historischen Rathauses der Spielzeugstadt Sonneberg Die Simse, Dachkanten und die Figuren waren stark verkotet. Alle Oberflächen, die bisher als Sitzplatz für die Tauben dienten, wurden zunächst fachmännisch gereinigt. Im Anschluss wurden die Schälchen mit小島Bird Free in Abständen von 15 cm zu einander installiert. Seit der Installation im Juli 2018 ist die Fassade frei von Tauben. Referenz: „Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die Taubenabwehr am Rathaus in Sonneberg gut funktioniert.“ Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Zeller
- DB Torschutz Ornigard | Ornitec Bird Control
Einflugschutz für Fahrzeughallen Ein effektiver Schutz gegen das Eindringen von Tauben in offene Hallentore setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen: Zum Verschließen von Durchschlupflöchern und bevorzugten Wegen, die Tauben in die Halle nutzen, empfiehlt sich der Einsatz von Bird Free. Auch bauliche Anpassungen können hier effektiv sein. Orte, die von Tauben besonders gern angeflogen werden – wie offene Kabelkanäle oder Bereiche über Arbeitsplätzen, Werkzeugen und Maschinen – sollten durch ein Elektro-System oder ebenfalls mit Bird Free gesichert werden, um das Absitzen und Nisten zu verhindern. Tauben sind bekannt für ihre Hartnäckigkeit und ihre Standorttreue. Daher ist es wichtig, ihre Nistplätze in der Halle aufzuspüren, zu entfernen und dauerhaft unzugänglich zu machen. Ebenso sollten die Absitzplätze vor der Halle blockiert werden, um die Attraktion des Einflugs in die Halle zu verringern. Direkt danach kommen unsere Ornigard Schalldruck-Geräte zum Einsatz. Sie erzeugen unnatürliche Luft-Turbulenzen durch hohen Schalldruck (über 100 dB) und irritieren die Tauben schon im Anflug auf die Hallentore. Die von den Geräten erzeugten Turbulenzen, die für den Menschen nicht hörbar sind, veranlassen die Vögel dazu, den Bereich zu verlassen und zu meiden. Tauben nehmen diese, für sie chaotische Luft über ihr Deckgefieder war. Ihr Nervensystem warnt sie vor der für den Flug riskanten Luft, daher drehen die Tauben bereits im Anflug auf die Hallentore ab und meiden diese Bereiche in Zukunft. Sie können sich an diese "Dicke Luft" nicht gewöhnen. Die Installation dieser Geräte erfolgt in kaskadierter Anordnung mit unterschiedlichen Neigungswinkeln übereinander, um einen lückenlosen Schutz bis zum Boden zu gewährleisten.
- General Terms & Conditions | Ornitec Bird Control
General Terms and Conditions of Delivery of ORNITEC GmbH, Bosau §1 Scope (1) All deliveries, services, and offers by the Seller shall be exclusively based on these General Terms and Conditions of Delivery. They are an integral part of all contracts concluded between the Seller and its contractual partners (hereinafter also referred to as "Customer") concerning the deliveries or services offered by the Seller. These terms and conditions shall also apply to all future deliveries, services, or offers to the Customer, even if they are not expressly agreed upon again. (2) The Customer's or any third party's terms and conditions shall not apply, even if the Seller does not explicitly object to their applicability in individual cases. The Seller's reference to a document containing or referring to the Customer's or a third party's terms and conditions does not constitute agreement to their validity. §2 Offer and Conclusion of Contract (1) All offers made by the Seller are non-binding and subject to change unless they are expressly designated as binding or contain a specific acceptance period. The Seller may accept orders or contracts within 14 days of receipt. (2) The sole authoritative document for the legal relationship between the Seller and the Customer is the purchase contract concluded between them, including these General Terms and Conditions of Delivery. This contract fully reflects all agreements made between the contracting parties concerning the contractual subject matter. Verbal promises made by the Seller before concluding this contract are legally non-binding, and verbal agreements between the contracting parties are replaced by the written contract unless explicitly stated otherwise. §3 Set-off / Security Deposit (1) The Customer may only set off counterclaims or withhold payments if their counterclaims are undisputed or have been legally established. (2) The Seller is entitled to carry out outstanding deliveries or services only against advance payment or security if, after concluding the contract, circumstances become known that substantially reduce the Customer's creditworthiness and thereby endanger the payment of the Seller's outstanding claims from the respective contractual relationship (including from other individual contracts governed by the same framework agreement). §4 Delivery and Delivery Time (1) Any deadlines and dates for deliveries and services promised by the Seller are always approximate unless a fixed deadline or date has been explicitly promised or agreed upon. (2) Without prejudice to its rights due to the Customer's default, the Seller may demand an extension of delivery and performance deadlines or a postponement of delivery and performance dates by the period during which the Customer fails to fulfill its contractual obligations towards the Seller. (3) The Seller is not liable for the impossibility of delivery or for delivery delays caused by force majeure or other unforeseeable events at the time of contract conclusion (e.g., weather conditions, operational disruptions of all kinds, difficulties in procuring materials or energy, transport delays, strikes, lawful lockouts, quarantines, epidemics, shortages of labor, energy, or raw materials, difficulties in obtaining necessary official approvals, government measures, or the failure of suppliers to deliver correctly or on time) for which the Seller is not responsible. If such events make delivery or performance significantly more difficult or impossible for the Seller and the hindrance is not merely temporary, the Seller shall be entitled to withdraw from the contract. In the case of temporary hindrances, the delivery or performance deadlines shall be extended, or the delivery or performance dates shall be postponed by the period of the hindrance plus a reasonable start-up period. If, due to the delay, the Customer cannot reasonably be expected to accept the delivery or service, they may withdraw from the contract by immediately notifying the Seller in writing. (4) The Seller is entitled to make partial deliveries only if: The partial delivery is usable for the Customer within the scope of the contractual purpose; The delivery of the remaining ordered goods is ensured; The Customer does not incur significant additional expenses or costs as a result. (5) If the Seller is in default with a delivery or service, or if a delivery or service becomes impossible for any reason, the Seller's liability for damages shall be limited in accordance with §7 of these General Terms and Conditions of Delivery. §5 Acceptance The purchased item shall be deemed accepted if: The installation is completed, and the Seller has informed the Customer of this and requested acceptance; Twelve business days have passed since delivery/installation, or the Customer has started using the purchased item (e.g., has put the delivered system into operation), and six business days have passed since delivery/installation, provided the Customer has not refused acceptance for reasons other than a reported defect that makes use of the purchased item impossible or significantly impairs it. §6 Warranty (1) The warranty period is two years from acceptance in the case of system installation. (2) In the event of material defects in delivered items, the Seller shall, at its discretion, initially be obliged and entitled to remedy the defect or provide a replacement delivery within a reasonable period. (3) The Seller does not warrant success in bird deterrence. (4) If rectification or replacement fails, i.e., if it is impossible, unreasonable, refused, or unreasonably delayed, the Customer may withdraw from the contract or appropriately reduce the purchase price. §7 Liability for Damages (1) The Seller's liability for damages, regardless of the legal reason, particularly due to impossibility, delay, defective or incorrect delivery, breach of contract, breach of duties during contract negotiations, and tort, is limited as provided in this §7. (2) The Seller is not liable for simple negligence by its organs, legal representatives, employees, or other vicarious agents, unless it concerns the violation of essential contractual obligations. (3) If the Seller is liable for damages under §7 (2), its liability is limited to damages that were foreseeable as a possible consequence of a contract breach at the time of contract conclusion or that should have been foreseeable with due diligence. (4) In the case of liability for simple negligence, the Seller's obligation to pay compensation for material damage and resulting financial losses is limited to EUR 3 million per damage event. §8 Retention of Title (1) The delivered goods remain the Seller's property until all secured claims have been paid in full. §9 Final Provisions (1) The place of jurisdiction for all disputes arising from the business relationship between the Seller and the Customer shall be, at the Seller's discretion, either Lübeck or the Customer's registered office. In cases against the Seller, Lübeck shall be the exclusive place of jurisdiction. (2) The relationship between the Seller and the Customer shall be governed exclusively by the laws of the Federal Republic of Germany. The UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply. (3) If the contract or these General Terms and Conditions of Delivery contain loopholes, those legally effective regulations shall be deemed agreed upon that the contracting parties would have agreed upon according to the economic objectives of the contract and the purpose of these General Terms and Conditions of Delivery, had they been aware of the loophole. (Version 06/2021)

